Unter der Voraussetzung, dass die Kursbeiträge selbst und nicht vom Arbeitgeber getragen werden, wird für folgende Personen ein Sonderrabatt von 10% der Kurskosten gewährt:

- Körperbehinderte
- KarenzgeldbezieherInnen
- alleinerziehende Mütter / Väter
- Langzeitarbeitslose

[Bitte um Verständnis, wenn wir Sie fallweise bei der Gewährung dieses „Solidaritätsrabatts“ ersuchen werden, die jeweilige Situation zu belegen.]

©: Steps Ahead, 2006